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Nachträgliche Balkonverglasung

Für unzählige Menschen bietet der Balkon einen Ersatz für den nicht vorhandenen Garten. Verfügt er über eine Verglasung, kann man ihn auch in kühleren Jahreszeiten genießen. Der Balkon ist vor Witterungseinflüssen geschützt, er muss nicht im Frühjahr und Herbst beräumt werden und die Bepflanzung kann, wenn sie nicht zu empfindlich ist, ganzjährig den Balkon schmücken. Auch eine Verbesserung der Energiebilanz ist erreichbar: Ein verglaster Balkon isoliert: die Zuluft wird erwärmt, ein angenehmes Raumklima entsteht und die Heizkosten sinken.

Wer sich dazu entschließt, seinen Balkon auf diese Art „wetterfest“ zu machen, wird sich auch über den geringeren Reinigungsaufwand freuen. Gerade bei Bäumen in unmittelbarer Nähe des Balkons, wird man diesen Vorteil schnell zu schätzen wissen. Nicht zuletzt kann eine Balkonverglasung auch eine einbruchhemmende Wirkung ausüben. Besonders offene Balkone im Erdgeschoß sind bei Einbrechen besonders beliebt, da sie einen leichten Einstieg und damit das weitgehend sichtgeschützte Aufbrechen von Fenstern ermöglichen.
Aber man sollte auch bedenken, dass Glasflächen einen zusätzlichen Reinigungsaufwand mit sich bringen. Außerdem sind die Kosten bei vollflächigen oder gar beweglichen Konstruktionen recht hoch und unter Umständen ist eine Genehmigung oder statische Berechnung erforderlich.

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Einbrecher haben es bei einem verglasten Balkon schwerer. Foto: © Africa Studio/pixabay

► Wann wird eine Baugenehmigung benötigt?

Da ab einer bestimmten Größe die Balkonverglasung als eine erhebliche bauliche Veränderung, oder auch als wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes der Fassade angesehen werden kann, sollte man sich beim zuständigen Bauamt entsprechende Auskünfte einholen. In den meisten Bundesländern sind Genehmigungen jedoch erst ab einer Balkonfläche von 30 m² erforderlich. Zumindest muss ein solcher Balkonumbau dem zuständigen Bauamt in Form einer Nutzungsänderung mitgeteilt werden. Handelt es sich um eine Mietwohnung, ist der erste Ansprechpartner natürlich der Vermieter.

Soll der Balkon einer Eigentumswohnung verglast werden, ist hierzu in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Wurde vor dem Baubeginn deren Genehmigung nicht eingeholt, kann sie den Rückbau einer Balkonverglasung sogar dann verlangen, wenn sich keine direkten Beeinträchtigungen ergeben. Bei Gebäuden, deren Fassade dem Denkmalschutz unterliegen, darf in den meisten Fällen überhaupt nichts verändert werden.

► Was kostet eine Balkonverglasung?

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Die Kosten steigen mit der Anzahl der zu öffnenden Scheiben-Elemente. Foto: © Yury Gubin/fotolia

Für kleine Balkone die über eine halbhohe, massiv gemauerte Brüstung verfügen, beginnen die Kosten für eine einfache Verglasung etwa bei 500-600 Euro. Ausschlaggebend ist hier nicht zuletzt die Anzahl der gewünschten Dreh-/ Kippfenster. Sie sollten keinesfalls unterdimensioniert sein, da bei Sonneneinstrahlung mit erheblicher Aufheizung gerechnet werden muss.

Für Schiebefalttüren(je Element ca. 1,60 m Höhe x 0,80 m Breite) einschließlich eventuell erforderlicher Absturzsicherung, müssen mindestens Kosten von 1.300 Euro je Faltelement kalkuliert werden.

Für Komplettverglasungen einer offenen Nische ohne Brüstung, deren unterer Teil meist vollständig verglast wird und im oberen Teil Fenster eingearbeitet sind, müssen für ein Element mit einer Höhe von 2,20 m und einer Breite von 3,50 m ca. 1.500 Euro veranschlagt werden.

► Vor Auftragserteilung Referenzobjekte zeigen lassen!

In jedem Fall sollte man sich von der in Frage kommenden Firma, vor Auftragserteilung Referenzobjekte zeigen lassen. Ein persönlicher Eindruck vor Ort ist aufschlussreicher als jeder Prospekt, denn die verschiedenen Varianten einer Balkonverglasung lassen sich am fertigen Objekt besser beurteilen. Ein Gespräch mit dem ehemaligen Kunden der Firma kann zudem wichtige Fragen klären: waren die Kosten am Ende wesentlich höher als veranschlagt? Ist die Konstruktion wirklich wetterfest? Wie hoch ist der tatsächliche Pflegeaufwand?

► Wo liegen die Vorteile einer Verglasung?

  • Kein Frostrisiko für Pflanzen

  • Schutz vor äußeren Einflüssen wie Lärm, Feuchtigkeit und Schmutz, Verbesserung der Energiebilanz

  • zusätzlicher Einbruchschutz

  • Erweiterung des Wohnraumes

  • ganzjährige Nutzung des Balkons möglich

  • geringere Lärmbelästigung

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Durch die Verglasung lässt sich der Balkon ganzjährig nutzen. Foto: pixabay.com

► Was ist noch wichtig?

Ein verglaster Balkon sollte regelmäßig gelüftet werden- und zwar unabhängig von den übrigen Räumen.

Auch bei der Wärmedämmung gibt es einiges zu beachten: Soll der verglaste Balkon ganzjährig genutzt werden, ist die Wärmedämmung der Rahmen von entscheidender Bedeutung. Auskunft hierüber geben beispielsweise die technischen Produktunterlagen; der Wärmedämmwert der Scheiben lässt sich am Scheibenrand ablesen, dieser so genannte U-Wert sollte möglichst klein sein.

Gibt man aus optischen Gründen Aluminium den Vorzug, sollte der Rahmen wärmeschutztechnisch „entkoppelt“ sein, da Aluminium die Wärme gut leitet. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich. Alternativ lässt sich ein gut gedämmter Kunststoffrahmen verwenden.