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Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung?

Unsere tierischen Hausgenossen können genauso wie wir Menschen von gesundheitlichen Übeln befallen werden, die mehr sind als nur ein Wehwehchen. Muss dann ein Tierarzt aufgesucht werden, kann es schnell teuer werden. 1999 und zuletzt am 27.11.2022 wurde die GOT – die Gebührenordnung für Tierärzte – „angepasst“, sprich: deutlich erhöht. Und damit ergibt sich die Frage, für welche Personen sich eine Tierkrankenversicherung lohnt.

Die regelmäßig anfallenden Tierarztuntersuchungen

Doch viele Tierhalter machen sich über die Kosten, die bei einer Tierhaltung entstehen, oft wenig Gedanken. Sie setzen sich vor allem aus drei Posten zusammen:

  • regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen
  • vorgeschriebene und freiwillige Impfungen
  • Behandlungen bei einem Unfall, einer Krankheit oder Verletzung

     

Insbesondere wird der finanzielle Aufwand für einen Tierarztbesuch oft unterschätzt. Mit anderen Worten: die Überraschung ist bisweilen groß, wenn der Veterinär seine Rechnung präsentiert.

Wie hoch sind die Kosten beim Tierarzt?

Der Preis für die meist unverzichtbaren Impfungen wurde von ehemals 5,77 € auf 11,50 € angehoben. Bei Besuchen zu Hause oder im Stall fällt zudem künftig ein „Wegegeld“ an. Ein EKG für den Hund kostet beim einfachen Satz (der sich kaum mehr rechnet und deshalb selten angesetzt wird) 44,- €, beim dreifachen Satz schon 132 €. Die Kastration eines Rüden kann bis zu 211 € kosten.

Am teuersten sind Operationen, die auch schon mal tausend Euro übersteigen können. Die meisten Tierhalter werden diese Kosten mehr oder weniger gern tragen, wenn ihrem Liebling geholfen wird. Das ist insbesondere bei Weggefährten wie Hund oder Katze der Fall. Bei größeren Tieren wie Pferden oder Exoten sowie in der Landwirtschaft kann das schon anders aussehen.

Lohnt eine Tierkrankenversicherung
Die Kosten für die meisten Impfungen haben sich verdoppelt. Foto: pixabay.com

Ein Tierhalter hat im Hinblick auf Krankheitskosten bei Haus- oder Nutztieren leider nur zwei vernünftige Optionen: Er verfügt über das notwendige „Kleingeld“ oder er schließt eine Tierkrankenversicherung ab. [Die dritte, allerdings ethisch kaum akzeptable Option hieße: das Tier abgeben oder leiden lassen]Wer beispielsweise eine Farbratte, einen Goldhamster, eine Tanzmaus, einen Goldfisch oder einen Wellensittich zu Hause hält, braucht wohl kaum über eineKrankenversicherung für seinen Schützling nachzudenken. Anders ist das allerdings bei Hunden, Katzen, Pferden, seltenen Vögeln und größeren Reptilien.

Katze liegt im offenen Käfig

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Wann ist nun eine Tierkrankenversicherung sinnvoll?

Die Antwort ist im Prinzip einfach: Wer einen regelmäßigen, monatlichen Geldbetrag erübrigen kann, jedoch unvorhersehbare, größere Summen nicht aufbringen kann oder will, ist mit einer Tier-Krankenversicherung gut beraten. Wie so oft im Leben, sitzt auch hier der Teufel im Detail. Anders als früher gibt es heute eine beachtliche Zahl an Anbietern, ganz zu schweigen von der Vielzahl der Tarife. Ein Tierhalter hat es also nicht leicht, das auf ihn und seinen tierischen Freund zugeschnittene Versicherungs-Angebot zu finden. Wer sich in der menschlichen privaten Krankenversicherung auskennt, wird viele Ähnlichkeiten finden, die es zu beachten gilt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Tierhalter mit einer Krankenversicherung für ihren Liebling schneller zum Tierarzt gehen, weil sie keine plötzlich anfallenden hohen Kosten zu fürchten haben.

Der Umfang einer Tierkrankenversicherung

1.OP-Versicherung


Die höchsten Kosten fallen sicherlich für Operationen, den
sich meist anschließenden Aufenthalt in einer Tierklinik und die Nachsorge an. Dabei gilt es zu bedenken, dass auch für unsere tierischen Lieblinge Röntgenaufnahmen oder sogar ein MRT (Magnet-Resonanz-Tomografie) notwendig werden können. Die einzelnen Beträge für solche ärztlichen Leistungen können sich schnell auf vierstellige Summen addieren.
Bei den Tarifen sollte ein Versicherungsnehmer darauf achten, ob er außer den reinen Operationskosten auch noch die Aufwendungen für die Nachsorge,
für Klinikaufenthalte und spezielle Untersuchungen (Sonografie, Röntgen, MRT u. ä.) einschließen möchte. Diagnostik und ambulante Heilbehandlungen sind nicht Standardbestandteil von OP-Versicherungen. 

Hund auf OP-Tisch
Neben den Kosten für die OP fallen oft auch die für die Nachsorge an. Foto: Pixabay.com

Hier lohnt es sich also, genau hinzuschauen, welcher Versicherungsumfang bei welchem Tarif angeboten wird. Nicht zuletzt ist zu prüfen, ob die Versicherung eine Kostenobergrenze vorsieht. Fällt die Arztrechnung also höher aus, muss der Tierhalter den überschüssigen Betrag aus eigener Tasche zahlen. Zusammenfassend empfiehlt es sich, folgende Eckpunkte zu prüfen:

  • Werden bestimme Operationen von vornherein ausgeschlossen?
  • Wird eine Kostenobergrenze für jegliche OPs gezogen?
  • Wird das Honorar für diagnostische Verfahren erstattet?
  • Werden Rehabilitationsmaßnahmen von der Versicherung übernommen?
  • Werden die Kosten für einen Klinikaufenthalt nach der OP erstattet?

Vergleiche lohnen sich immer; sie sind allerdings nur aussagekräftig, wenn die gebotenen Leistungen gleich sind. Versicherungsnehmer können die OP-Tarife auch nach den Kriterien durchforsten, die ihnen besonders wichtig erscheinen.

2.Vollschutz (Krankenvollversicherung)

Es versteht sich, dass eine Rund-um-Vorsorge sichtlich teurer wird, als eine Versicherung, die nur die Kosten einer OP übernimmt. Bei dieser Art der Tierkrankenversicherung gilt es zu prüfen, welche „Alltagskosten“ abgedeckt sind (oder eben auch nicht!):

Impfungen aller Art und Vorsorgeleistungen

Hunde- oder Katzenhalter sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, ihr Tier impfen zu lassen. Wer jedoch innerhalb der Europäischen Union mit seinem Tier reisen will, muss es gegen Tollwut impfen lassen und seit 2004 über einen so genannten Europäischen Heimtierausweis verfügen.Wer dagegen einen Welpen oder ein junges Kätzchen vom Züchter erwirbt, sollte streng darauf achten, dass das Tier eine Grundimmunisierung erhalten hat und ggf. entwurmt wurde. Tiere aus anerkannten Tierheimen werden ohnehin mit den notwendigen Impfungen ausgestattet. In der Regel schließt sich bei Hund und Katze eine jährliche Wiederholungsimpfung an.Wer sich nicht sicher ist, welche Impfungen ratsam sind, sollte den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) folgen.Zu den üblichen Behandlungen zählen Wurmkuren, ärztliche Maßnahmen gegen Flöhe, Zeckenbekämpfung, Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe.

– Heilbehandlungen / Physiotherapie

Dieser Baustein einer Tierkrankenversicherung ist vorgesehen, wenn Hund, Katze oder Pferd stationär oder auch ambulant behandelt werden muss, aber keine Operation notwendig ist.
Hierbei kommt es darauf an, dass nicht nur die reinen Behandlungskosten, sondern auch die Diagnoseverfahren (Ultraschall, Röntgen, Gastroskopie u.s.w.) eingeschlossen sind.Dazu gehören auch die regelmäßige Versorgung mit Medikamenten (z. B. Insulin, falls die Katze Diabestes hat) sowie wiederkehrende Behandlungen wegen einer chronischen Krankheit.

– Alternative Medizin

Auch bei Tieren kann es durchaus vorkommen, dass die „Schulmedizin“ nicht hilft. Deshalb ist zu prüfen, ob beispielsweise Homöopathie, Akkupunktur oder auch Neuraltherapien von der Versicherung übernommen werden. Behandlungen beim Geistheiler werden wohl kaum übernommen.

Katze liegt im offenen Käfig
Auch stationäre Behandlungen werden bei der Tierkrankenversicherung berücksichtigt Foto: pixabay.com

3.Versicherungsbedingungen und Beitrittskonditionen

  • Das Alter ist entscheidend
     Je jünger das zu versichernde  Haustier, desto günstiger der   monatliche Beitrag für die Versicherung. In der Regel erhöhen sich die Zahlungen, wenn Katze, Hund oder Pferd älter als 5 Jahre sind. Außerdem muss man wissen, dass mit zunehmendem Alter bei den meisten Versicherern weniger Tarife zur Auswahl stehen.
  • Der Haken beim Alter: Tiere, die ihre Lebensmitte überschritten haben, werden oft nur zu vergleichsweise hohen Beiträgen oder manchmal auch gar nicht versichert. Das ist besonders dann der Fall, wenn bereits schwere Vorerkrankungen vorliegen. Im Zweifelsfall wird ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Vierbeiners verlangt.
  • Die Wartezeiten
    Wer heute eine Tierkrankenversicherung abschließt, muss bei einigen Versicherungsgesellschaften mindestens 30 Tage warten, bis er Leistungen in Anspruch nehmen kann. Bei anderen Versicherern muss man auch schon mal drei Monate in Kauf nehmen.
  • Kennzeichnung
    In dem meisten Fällen muss das Tier mit einem (Erkennungs-)Chip oder wenigstens einer Tätowierung versehen sein. – Zumindest beim erstmaligen Einreichen einer Tierarzt-Rechnung will die Versicherungsgesellschaft sichergehen, dass das tatsächlich versicherte Tier behandelt wurde.
  • Selbstbeteiligung
    Hier muss der Versicherte genau hinsehen, denn die Bestimmungen für den zu zahlenden Eigenanteil an den Tierarztrechnungen variieren sehr. Es gibt Gesellschaften mit Tarifen, bei denen 100% der Kosten erstattet werden; der Tierhalter zahlt also nichts zu. Meist beträgt sein Eigenanteil zwischen 10% und 20% der anfallenden Kosten. Bisweilen werden in den Versicherungsbestimmungen keine prozentualen Anteile, sondern fixe Summen genannt. Man sollte dann prüfen, ob sie annähernd der GOT ► (Gebührenordnung für Tierärzte) entsprechen.

Der Kostensatz

Tierärzte haben nach der für sie geltenden GOT die Möglichkeit – je nach individuellem Behandlungsaufwand – den einfachen, doppelten, drei- oder im Höchstfall vierfachen Kostensatz zu berechnen. Von Versicherungs-Tarifen, die nur den einfachen Satz erstatten, ist abzuraten – er kommt in der Praxis nur selten vor. Wer auf einen Spartarif Wert legt, sollte wenigsten den zweifachen Satz bei der Kostenerstattung vereinbaren.

Nicht unerheblich ist es, ob in der Tierversicherung eine Höchstentschädigungsgrenze genannt wird. Übersteigt die Tierarztrechnung dieses Limit, muss der Tierhalter den übersteigenden Betrags selbst zahlen.

Bei Hunden steigt mit der Größe der Beitrag

Bei Hunden gilt in der Regel das simple Prinzip: je größer die Rasse ausfällt, desto höher der Versicherungsbeitrag. Ergo zahlt ein Hundehalter für einen Rehpinscher weniger als für eine Deutsche Dogge.

Nicht ohne Tücke sind die so genannten Rasse-typischen Erkrankungen. Ein Mops oder eine Französische Bulldogge beispielsweise hat häufig mit Atemnot zu kämpfen, der Chihuahua neigt zu Augenentzündungen, Dackel und Corgis haben vor allem im Alter Rücken- oder Hüftleiden, beim Dobermann treten überdurchschnittlich Herzprobleme auf. Im Volksmund heißt es dazu gern, dass bestimmte Rassen „überzüchtet“ seien. – Wie dem auch sei, den Versicherungsgesellschaften ist durchaus bekannt, bei welchen Rassen – statistisch gesehen – welche Krankheiten besonders häufig vorkommen. Das schlägt sich dann in höheren Beiträgen für bestimmte Rassen und Krankheiten nieder.

Bei Hunden gilt in der Regel das simple Prinzip: je größer die Rasse ausfällt, desto höher der Versicherungsbeitrag. Ergo zahlt ein Hundehalter für einen Rehpinscher weniger als für eine Deutsche Dogge.

Nicht ohne Tücke sind die so genannten Rasse-typischen Erkrankungen. Ein Mops oder eine Französische Bulldogge beispielsweise hat häufig mit Atemnot zu kämpfen, der Chihuahua neigt zu Augenentzündungen, Dackel und Corgis haben vor allem im Alter Rücken- oder Hüftleiden, beim Dobermann treten überdurchschnittlich Herzprobleme auf. Im Volksmund heißt es dazu gern, dass bestimmte Rassen „überzüchtet“ seien. – Wie dem auch sei, den Versicherungsgesellschaften ist durchaus bekannt, bei welchen Rassen – statistisch gesehen – welche Krankheiten besonders häufig vorkommen. Das schlägt sich dann in höheren Beiträgen für bestimmte Rassen und Krankheiten nieder.

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