Wer einen Querulanten oder rücksichtslosen Störenfried zum Nachbarn hat, ist nicht zu beneiden. Laute Musik in der Ruhezeit, permanentes Türen knallen oder ständige Streitsucht können das Leben unter einem Dach unerträglich machen. Eine gesunde Menschenkenntnis vorausgesetzt, kann ein Vermieter durchaus die richtigen Entscheidungen treffen, wenn es um die Auswahl der Nachbarn geht. Eine freie Wohnung in einem überwiegend von Rentnern bewohntes Haus an des öfteren feiernde Studenten zu vermieten, wäre sicher nicht die cleverste Entscheidung. Jedoch ist die Auswahl wohl immer auch Glückssache.
Generell ist festzuhalten, dass bei grober Störung des Hausfriedens,einer daraus für alle Beteiligten unzumutbaren Situation, sowie einem dadurch grundlegend erschüttertem Vertragsverhältnis der Vermieter dem Mieter auch ohne vorherige Abmahnung kündigen kann. Sind die Vorwürfe seitens des Vermieters weniger schwerwiegend, muss er den Mieter vor einer Kündigung generell abgemahnt haben.
Eine Störung des Hausfriedens liegt beispielsweise vor wenn der Mieter
zu Nacht- und Ruhezeiten Lärm verursacht
permanent mit den Türen knallt
andere Mieter belästigt oder generell für Ärger sorgt
das Treppenhaus beispielsweise durch Müll oder Gerümpel verschmutzt
tätliche Angriffe auf Nachbarn
s.g.Stromdiebstahl durch anzapfen der Stromleitung eines Mitmieters
wiederholte Herbeiführung von Brandgefahr, beispielsweise durch anbrennende Speisen
Und zu Recht befand das Gericht: fortlaufende Vertragsverstöße, sowie mehrfaches und massives Fehlverhalten hätten das Vertrauensverhältnis zwischen Mieterin und Vermieter derart nachhaltig gestört, dass dieses auch durch eine bereits erteilte Abmahnung nicht wieder herzustellen wäre.
Bei dieser Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass sich die Frau trotz der massiven Belästigungen und sogar eines Diebstahls weder beim Vermieter noch bei den Nachbarn entschuldigte.
Hausbau Berlin/Brandenburg
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