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Steuer & Immobilienkauf

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Drei Steuerfallen beim Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der größten Investitionen ihres Lebens. Doch neben Finanzierung, Notar und Grundbuch lauern steuerliche Stolperfallen, die teuer werden können. Viele Steuerfallen entstehen aus Unwissenheit oder gut gemeinten Vereinbarungen, die jedoch erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Steuerfallen beim Immobilienkauf – wir haben drei häufig gemachte Fehler beleuchtet. 

Kauf unter dem Wert: Risiko der Schenkungssteuer

Wenn eine Immobilie zu einem Preis weit unter dem Marktwert verkauft wird – etwa zwischen Verwandten oder Freunden – kann das Finanzamt misstrauisch werden. Es könnte darin eine „versteckte Schenkung“ sehen. Liegt der Kaufpreis unter 90 % des offiziellen Verkehrswerts, kann das Finanzamt den Differenzbetrag als Schenkung werten und Schenkungssteuer erheben. Besonders problematisch ist dies bei Immobilien, die an entfernte Verwandte oder Dritte verkauft werden, da hier niedrige Freibeträge gelten. Eine sorgfältige Wertermittlung und gegebenenfalls ein Gutachten können helfen, dieses Risiko zu minimieren.

Tipp: Wer eine Immobilie vergünstigt an nahe Angehörige verkauft, sollte im Vorfeld prüfen, ob die Freibeträge für Schenkungen ausreichen, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.

Vorsicht bei Kauf gegen Pflegeleistung

Eine Immobilie als Gegenleistung für Pflege zu erhalten, klingt nach einer fairen Vereinbarung, kann jedoch steuerliche Probleme verursachen. Das Finanzamt betrachtet solche Vereinbarungen oft als entgeltliches Geschäft und setzt einen fiktiven Wert für die Pflegeleistungen an.
Liegt dieser unter dem Immobilienwert, kann auch hier eine Schenkungssteuer anfallen. Zudem könnte die Pflegeleistung als Einkommen gewertet werden, wodurch Einkommenssteuer fällig wird. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte der Wert der Pflegeleistungen realistisch angesetzt und vertraglich klar geregelt sein.

Illustration von einer Krankenschwester die bei einem Patienten Blutdruck misst
Vorsicht bei Immobilie gegen Pflegeleistung: das Finanzamt sieht das oft als entgeldliches Geschäft an. Foto: pixabay.com

Tipp: Ein notarieller Vertrag, der die Pflegeleistungen genau definiert und den Gegenwert nachvollziehbar darstellt, kann helfen, spätere steuerliche Probleme zu vermeiden.

Unterverbriefung beim Notar - mit Folgen

Einige Käufer und Verkäufer vereinbaren, beim Notar einen niedrigeren Kaufpreis zu beurkunden und einen Teil des Kaufpreises „schwarz“ zu zahlen. Ziel ist es, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Diese Praxis, als „Unterverbriefung“ bekannt, ist illegal und wird als Steuerhinterziehung gewertet. Wird der wahre Kaufpreis später bekannt – etwa durch eine Steuerprüfung oder eine Anzeige – drohen hohe Nachzahlungen, Zinsen und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Käufer sollten sich bewusst sein, dass sie nicht nur die Steuerersparnis riskieren, sondern auch ihren gesamten Kauf infrage stellen könnten.

Tipp: Da Notare verpflichtet sind, Verdachtsfälle zu melden, ist das Risiko einer Entdeckung hoch – eine legale Steueroptimierung ist also immer die bessere Wahl.

Fazit:

Beim Immobilienkauf ist steuerliche Vorsicht geboten. Wer eine Immobilie unter Marktwert erwirbt, gegen Pflegeleistungen übernimmt oder eine Unterverbriefung ► vornimmt, riskiert hohe Steuernachzahlungen oder gar strafrechtliche Konsequenzen. Um diese Fallen zu umgehen, sollten Käufer sich frühzeitig steuerlich beraten lassen und rechtlich saubere Verträge aufsetzen. So bleibt der Traum von der eigenen Immobilie frei von unangenehmen Überraschungen.