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Gerade bei der Bemängelung von Dachflächen, ist der Position bei Inaugenscheinnahme eine besondere Bedeutung zuzumessen. Bei einem Steildach wird kaum jemand auf die Idee kommen, kleinere Beschädigungen, welche nur aus 1 m Abstand auffällig sind, zu bemängeln. Bei Flachdächern, welche vielleicht direkt an eine Dachterrasse angrenzen, welche des öfteren als Sitzfläche fungiert, können kleinere Beschädigungen durchaus störend wirken.
Teilweise sind Farbunterschiede und einzelne Schattierungen auch gewollt. Gerade jedoch hier sollte, ähnlich wie bei Klinker-Sichtmauerwerk, bei der Verlegung darauf geachtet werden, dass die Dachsteine- und Ziegel in für den Handwerker zumutbarem Maße gemischt werden, um Fleckenbildung bei der fertigen Ansicht der Dachflächen zu vermeiden.
Gerade die Pfützenbildung ist bei Flachdächern immer wieder ein Streitpunkt. Treten diese vereinzelt auf, dürften Folgeschäden auszuschließen sein, Voraussetzung ist hier natürlich, dass die Fläche fachgerecht und mit geeignetem Material, welches stehendes Wasser kurzzeitig verträgt, abgedichtet ist.
! Wichtig: Leichte Farbabweichungen zwischen den Dachziegeln- und Steinen sind schon herstellungsbedingt nicht immer vermeidbar. Für Flachdächer gilt: um Pfützenbildung zu vermeiden, muss bei der Planung der Dachfläche ein Gefälle von min. 5% eingerechnet werden.
Als hinnehmbar sollten i.d.R. gelten:
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