Die Schneeräumpflicht steht für Immobilienbesitzer und Mieter in der kalten Jahreszeit im Fokus, um die Sicherheit im öffentlichen
Es ist deshalb entscheidend, die rechtlichen Bestimmungen und Pflichten zu kennen. Wir erklären, was es mit der Schneeräumpflicht auf sich hat und wie Immobilienbesitzer und Mieter sich absichern können.
Unfallgefahr im Winter
Schnee und Eis sorgen dafür, dass im Winter die Unfallgefahr nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger erhöht ist. Glätte erhöht das Risiko von Stürzen auf vereisten Wegen. Schneeverwehungen und Schneedecken können die Sichtbarkeit von Unebenheiten, Stufen und anderen Hindernissen beeinträchtigen. Dies erhöht ebenfalls das Risiko für Stürze – vor allem, wenn schlechte Lichtverhältnisse hinzukommen.
Damit es alle Beteiligten am Abend wieder sicher in ihre Wohnzimmer und vor ihre Kamine oder auf ihr Sofa schaffen, ist es wichtig, dass Gehwege und Zugänge rechtzeitig und angemessen von Schnee und Eis befreit werden.
Auf öffentlichen Wegen und Straßen ist der Winterdienst der Stadt oder der Gemeinde dafür verantwortlich, den Schnee zu räumen und gegen Glätte vorzugehen. Allerdings kümmern sich die meisten Städte lediglich um die Räumung der Fahrbahnen.
Die Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege wird in der Regel durch entsprechende Satzungen auf die Anwohner übertragen. Daraus ergibt sich die Schneeräumpflicht für Immobilienbesitzer. Diese sollten sich rechtzeitig vor Wintereinbruch auf Schnee und Eis einstellen. Wird es glatt, sind sie haftbar, sobald jemand verunglückt, weil die Schneeräumpflicht vernachlässigt wurde.
Schneeräumpflicht für Immobilienbesitzer
- Zeitpunkt für die Räumung : In der Regel müssen Schnee und Eis innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens beseitigt werden – zum Beispiel in der Zeit zwischen 7 Uhr morgens und 22 Uhr am Abend. Es gilt dabei zu beachten, dass einmal Schneeschippen am Tag oft nicht ausreicht. Bei anhaltendem Schneefall muss unter Umständen mehrmals geräumt und gestreut werden.
- Art der Räumung : Die regionalen Vorschriften können auch festlegen, welche Streumittel verwendet werden dürfen. Häufig werden Streumittel wie Splitt allgemein zugänglich zur Verfügung gestellt. In den meisten Gemeinden sind Streusalz und chemische Streumittel aus Umweltschutzgründen verboten. Zudem darf Schnee nicht einfach auf die Straße geschoben, sondern nur am Gehwegrand aufgehäuft werden. Der angehäufte Schnee darf nicht zu Sichtbehinderungen führen. Fahrradwege müssen frei bleiben.
- Haftung : Wer seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt, wird im Falle eines Unfalls haftbar gemacht. Die Schadens- ersatzansprüche und andere rechtliche Konsequenzen betreffen zunächst den Immobilienbesitzer. Ist der Immobilienbesitzer Vermieter, kann er über eine Klausel im Mietvertrag seine Schneeräumpflicht jedoch auf seine Mieter übertragen. In diesem Fall haften die Mieter, sofern sie der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen sind.
Schneeräumpflicht übertragen
Richtig absichern
Es kommt relativ selten zu Klagen aufgrund einer vernachlässigten Räumpflicht, doch wenn, kann es gerade bei Personenschäden schnell sehr teuer werden.
Es bietet sich daher an, den vorhandenen Versicherungsschutz in dieser Hinsicht zu prüfen und gegebenenfalls zu erweitern. Wer Besitzer eines Mietshauses ist, benötigt eine entsprechende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.