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Pfusch Putzarbeiten und Trockenbau

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In Nassräumen dürfen nur Feuchtraumplatten (grün) verbaut werden
  • In diesem Bad/WC wurden keine , b.z.w. nicht ausschl. Feuchtraumplatten (grün) verwendet

  • Da Feuchtraumplatten kernimpregniert sind, eignen sich diese auch für Räume in denen über längere Zeit höhere Luftfeuchtigkeit herrscht ( nicht zwingend vorgeschrieben )

  • Bei Verwendung von nicht imprägnierten Rigipsplatten in Feuchträumen ist u.U. mit Feuchtigkeitsschäden zu rechnen, in diesem Fall müssten sämtliche Gipsplatten sowie Fliesen entfernt werden

  • Da auch Fugen Nässe aufnehmen, ist die Verwendung von Fugenspachtel für Feuchträume anzuraten

  • Spritzwasserbereiche zusätzlich mit Flüssigkeitsdichtfolie bestreichen !

  • Fachmann ist hier der Trockenbauer b.z.w. Fliesenleger

Bausachverständiger in der Nähe

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Die Dampfsperrfolie ist nicht luftdicht mit dem Rohr verbunden
  • Diese Rohr- / Dachdurchführung ist nicht fachgerecht ausgeführt

  • Die Dampfsperrfolie muss „dampfdicht“ mit dem Rohr verbunden sein, ansonsten kann Feuchtigkeit b.z.w. Wasserdampf in die Dämmmaterialien eindringen

  • Für Luftdichte Rohrdurchführungen gibt es im Fachhandel Universalmanschetten in verschiedenen Größen, diese werden über das eingebaute Rohr gestülpt und mittels Haftklebeband mit der Dampfbremse verbunden

  • Fachkraft ist hierfür der Trockenbauer

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Rissbildung durch fehlendes Übergangsprofil möglich
  • hier wurde im Übergangsbereich von Gipskarton zu Beton kein Anschlussprofil verbaut

  • die Folge kann spätere Rissbildung sein, da sich unterschiedliche Baustoffe z.B. bei Temperaturschwankungen auch unterschiedlich ausdehnen

  • durch den Einbau eines Anschlußprofiles entsteht eine s.g. Bewegungsfuge diese kann verschiedene Kräfte durch Materialverformungen aufnehmen

  • außerdem hätte im Türanschlagbereich ein s.g. U-Profil Raumhoch mit der Geschossdecke verbunden montiert werden müssen, damit die erforderliche Aufnahmestabilität für die Tür gegeben ist

  • am Übergang von Gipskartonplatte zur Massivwand hätte ein Putzprofil verbaut werden müssen

  • dies verhindert an der Schnittstelle die spätere Rissbildung durch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Materialien

  • Putzprofile sind in unterschiedlichsten Varianten, jeweils auf die anzuarbeitenden Materialien in den Baumärkten erhältlich

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Zu groß bemessene Rohrdurchführungen müssen verschlossen werden
  • Die nicht genutzten Bohrungen für geplante Rohrdurchführungen sind hier nicht verschlossen worden

  • Die Folge sind dadurch entstehende Brandschutzlücken, bzw. Schallbrücken

  • Gipsplattenreste bieten sich zum schließen der Löcher an, für solche Bereiche gibt es aber im Fachhandel metallverstärkte Gewebematten ca. 15 x 15 cm , diese sind selbstklebend und einfach zu verarbeiten

  • Fachkraft ist in diesem Fall der Trockenbauer

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Türprofil ohne Deckenanschluss
  • Das Türprofil ist hier nicht durchgehend bis zur Decke verbaut worden

  • Die Folge ist eine instabile Türöffnung, b.z.w. eine mögliche spätere Rissbildung im Wandbereich

  • Vor Verkleidung mit Rigipsplatten ist die Überprüfung der Metallunterkonstruktion ratsam

  • Fachleute sind hierfür die Trockenbauer

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Hier wurde erst nach Einbringen des Estriches verputzt
  • Fehlstellen dieser Art im Innenputz sollten nachgebessert werden

  • Schall- und  Wärmebrücken können die Folge sein

  • da der auf der Dämmung liegende Estrich immer mittels Randdämmstreifen von der Wand getrennt sein muss, sollte der Putz generell vor dem Estrich fertiggestellt sein

  • Randdämmstreifen verhindern die Schallübertragung zwischen feststehenden Bauteilen und vermeiden auch Kältebrücken

  • Für die unterschiedlichen Estrichstärken gibt es Randdämmstreifen von 50 bis 80 mm Höhe
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Kabelschlitze sollten bereits vor Einsetzen des Randdämmstreifens verputzt sein
  • die Elektroschlitze sind nicht vor einbringen des Estrichs verschlossen worden

  • das nachträgliche, vollständige Verschließen wird dadurch erschwert, verbleiben hier Lücken hinter dem Estrich, können Wärmebrücken die Folge sein

  • deshalb grundsätzlich erst vollständig den Wandputz fertig stellen, dann erst den Estrich einbringen!

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Der Außenputz schließt direkt an den Fensterrahmen an
  • In diesem Fall wurde auf eine deutliche Trennung zwischen Putz und Fensterrahmen verzichtet

  • Da sich die Materialien bei Temperaturschwankungen unterschiedlich verhalten, ist hier mit späterer Rissbildung im Putz zu rechnen

  • die Trennung hätte mittels sg. Kellenschnitt oder einer im Fachhandel erhältlichen Anputzleiste ausgeführt werden können, dies gilt auch für den unteren Anschluss an die Fensterbank

  • verantwortlich für diese Arbeiten ist der Fassadenputzer

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Unterschiedliche Farb-und Kornstruktur im Oberputz
  • Strukturabweichungen des Außenputzes im Bereich der bereits demontierten Baurüstung verunstalten die Fassade

  • es handelt sich hier um einen rein optischen Mangel

  • offensichtlich wurde im Bereich der Rüstlage-Bretter zunächst oberflächlich und bei Abbau der Rüstung nachgerieben. 

  • während des Auftragens des Oberputzes muss auf ganzflächiges, gleichmäßiges Reiben geachtet werden

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Mit der Innenputzschiene fehlt auch ein sauberer Abschluss
  • Hier ist kein sauberer Abschluss zwischen Putz und Türprofil hergestellt worden

  • Innenputzschienen werden vor dem Auftragen des Innenputzes angebracht, diese dienen auch als Hilfe für das lotrechte Verputzen, bzw. das Einhalten der Mindestputzstärke ►, gerade in den Randbereichen

  • Putzschienen dienen auch als Kantenschutz

  • Für Feuchträume sollten generell Putzleisten aus Edelstahl Verwendung finden, Putzschienen sollten einen Tag vor Auftragen des Wandputzes angebracht werden, damit das Befestigungsmaterial aushärten kann

  • Die Schienen sollten mit dem gleichen Material befestigt werden, aus dem auch der spätere Putz besteht, also Zementmörtel bei Zementputz und Gips bei Gipsputz

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Die vorgesehene Reststärke für den Innenputz beträgt hier nur wenige Millimeter
  • Beim Ausmauern zwischen den Gipsplatten ist die erforderliche Mindeststärke des Gipsputzes nicht berücksichtigt worden

  • Die mittlere Stärke des Gipsputzes sollte zwischen 10 und 15 mm betragen, Mindeststärke jedoch 5 mm, diese darf sich aber nur auf kleinere Bereiche beschränken

  • Bei Unterschreitung der Mindestputzstärke auf größere Bereiche ist die Anhaftung am Untergrund nicht gegeben, Risse und größere Fehlstellen sind die Folge

  • Zur Unterstützung der Putzanhaftung können sg. Putzhaftbrücken, welche mit der Bürste auf das

  • Mauerwerk aufgetragen werden, verwendet werden (Im Fachhandel erhältlich)

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Zwischen Treppe und Gibsplatte fehlt die elastische Bewegungsfuge
  • Zwischen Treppe und Gipsplatte hätte in diesem Fall eine elastische Fuge , die sg. Bewegungsfuge, vorgesehen werden müssen ( Breite ca. 10 – 20 mm )

  • Dadurch ist mit späterer Rissbildung im Bereich der Rigipsplatte zu rechnen, deren Beseitigung im fertigen Wohnzustand einschl. der anfallenden Malerarbeiten sehr aufwendig ist

  • Die geplante Fuge ist z.B. mit Kompriband (Quellband) zu füllen, dieses kann man als Abschluss mit Silikon auffüllen, bzw. überstreichen

  • Fachkraft ist hier der Trockenbauer