Wärmedämmung der Heizungsrohre unvollständig
Die nicht lückenlose Wärmedämmung der Heizungsrohre hat ein erheblichen Wärmeverlust zur Folge
Die Kosten für jeden Meter nicht isoliertes Heizungsrohr betragen ca. 15,- bis 22,- Euro pro Jahr !
Als gängigste Dämmmaterialien in diesem Bereich gelten PE (Polyethylen), Kautschuk sowie Mineralwolle
Im Fachhandel sind bereits vorgeschlitzte PE-Dämmschläuche erhältlich, diese lassen sich einfach über die Heizungsrohre stülpen. Für beheizte Räume auf die Bezeichnungen EnEV 50%, für unbeheizte Räume EnEV 100% achten! (EnEV 50% entspricht 50% der Rohrstärke)
Biegungen und Ecken entsprechend anschneiden
Fachmann ist hier der Heizungsinstallateur
Abflußrohr unvollständig gedämmt
Die hier rötliche Rohrdämmung innerhalb der Revisionsöffnung, ist nicht über die gesamte Rohrlänge fortgeführt worden
Dadurch können unangenehme Fließgeräusche in den Wohnbereich gelangen (Schallbrücke)
Der in der Revisionsklappe um die Rohre verbleibende Platz sollte für die Dämmung genutzt werden, um Fließgeräusche so gering wie möglich zu halten
Mörtelreste, sowie sämtliche Verbindungen zwischen Rohr und Mauerwerk sollten entfernt werden, da auch diese die Fließgeräusche in die Wand und somit in das ganz Haus übertragen können
Fachmann hierfür ist der Heizungsinstallateur
Abflußrohr in tragender Wand verlegt
Dies ist Folge einer Fehlplanung der Rohrlage, da es sich hier um eine tragende wand handelt, kann diese die Lasten nicht gleichmäßig auf den Boden übertragen
Dadurch können sich Risse im Mauerwerk bilden
Größere Durchbrüche und Schlitze bedürfen in tragenden Wänden der zusätzlichen Bewehrung des darüber befindlichen Mauerwerks, b.z.w. den Einbau eines Sturzes
Im Zweifel sollte man sich einen Standsicherheitsnachweis von einem Statiker erstellen lassen
Arbeiten an tragenden Wänden sollten besser dem Fachmann (Maurer) überlassen werden
Sanitärrohr im Sockelbereich nicht gedämmt
Der Rohrschlitz ist hier nicht vollständig bis zum Fußboden gedämmt worden
Die Folge sind hier der Wärmeverlust, bzw. die Übertragung von Fließgeräuschen in den Fußboden am besten vorgeschlitzte Dämmschläuche einschl. Verbindungsschellen verwenden (im Fachhandel erhältlich)
Die Stärke der Dämmung sollte i.d.R. dem Durchschnitt des Heizungsrohres entsprechen, auch Rohrschellen und Armaturen müssen nach EnEV (Energieeinsparverordnung) gedämmt werden
Fachkräfte sind die Heizungsinstallateure
Befestigungspunkte der WC-Anlage lückenhaft gedämmt
Die Fußbodendämmung ist im Bereich des WC-Elementes nicht lückenlos ausgeführt
Dies ermöglicht die ungehinderte Schallübertragung (Schallbrücke)
Die Dämmung sollte generell vor Einbringen des Estrichs auf Fehlstellen überprüft werden
Das ausführende Gewerk ist i.d.R. der Heizungsinstallateur
Schutzverrohrung für Elektrokabel fehlt
Die Schutzverrohrung gegen mechanische Einwirkung auf die Daten- u. Elektrokabel fehlt, bzw. ist unvollständig
Mögliche Beschädigungen durch Druckkräfte können das spätere Aufstemmen des Fußbodens erforderlich machen
Die Zementestrichstärke oberhalb der Schutzrohre sollte min. 45 mm betragen, da ansonsten der Estrich bei Belastung nicht ausreichen Stabilität entwickelt
Für die Schutzverrohrung sind i.d.R. die kabelverlegenden Fachkräfte zuständig
Abflussrohr mangelhaft abgedichtet
Das Abflussrohr hätte vollständig und dicht von dem Randdämmstreifen umschlossen sein müssen
Beim Einbringen des Estrichs kann somit Feuchtigkeit hinter die Gipsplatten gelangen entsprechende Feuchteschäden sind die Folge
Unbedingt vor Estricheinbau die Dichtigkeit der Anschlüsse kontrollieren ! Im Fachhandel gibt es hierfür geeignete Rohrmanschetten
Für den Einbau ist der Fußbodenleger, bzw. Estrichleger zuständig
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