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Mängel Mauerwerk

Behandelt werden soll hier der Problemkreis Sichtmauerwerk, wo ausschließlich die optischen Gegebenheiten über das vorliegen eines Mangels oder einer hinzunehmenden Abweichung von der Norm entscheiden. Freiliegendes Mauerwerk, welches einem Gebäude oder Bauteil einen bestimmten Ausdruck oder Stil verleihen soll, unterliegt besonderen optischen Ansprüchen und somit nach seiner Fertigstellung oftmals Streitigkeiten aufgrund verschiedener  Auffassungen von Auftragnehmer und Bauherr.

So sollte beispielsweise vor Ausführung der Verband des Mauerwerks festgelegt werden, da ein solcher für die Erfüllung der statischen Eigenschaften erforderlich ist, es aber auch hier unterschiedliche Muster gibt.

Streitigkeiten entstehen vielfach auch nach Errichtung von Klinkerfassaden. Zum einen nicht nur, wie bereits beschrieben durch unterschiedliche Arbeitsweisen, sondern insbesondere auch bei verschiedenfarbigem, buntem Klinkermauerwerk. Da hier die Farbpalette von gelblich bis tiefrot reichen kann, ist zur Vermeidung von größeren „Farbflecken“ bzw. störenden Mustern eine angemessene Mischung durch den Handwerker erforderlich, welche auch erwartet werden kann.

Behandelt werden soll hier der Problemkreis Sichtmauerwerk, wo ausschließlich die optischen Gegebenheiten über das vorliegen eines Mangels oder einer hinzunehmenden Abweichung von der Norm entscheiden. Freiliegendes Mauerwerk, welches einem Gebäude oder Bauteil einen bestimmten Ausdruck oder Stil verleihen soll, unterliegt besonderen optischen Ansprüchen und somit nach seiner Fertigstellung oftmals Streitigkeiten aufgrund verschiedener  Auffassungen von Auftragnehmer und Bauherr.

So sollte beispielsweise vor Ausführung der Verband des Mauerwerks festgelegt werden, da ein solcher für die Erfüllung der statischen Eigenschaften erforderlich ist, es aber auch hier unterschiedliche Muster gibt.

Streitigkeiten entstehen vielfach auch nach Errichtung von Klinkerfassaden. Zum einen nicht nur, wie bereits beschrieben durch unterschiedliche Arbeitsweisen, sondern insbesondere auch bei verschiedenfarbigem, buntem Klinkermauerwerk. Da hier die Farbpalette von gelblich bis tiefrot reichen kann, ist zur Vermeidung von größeren „Farbflecken“ bzw. störenden Mustern eine angemessene Mischung durch den Handwerker erforderlich, welche auch erwartet werden kann.

Wichtig: Es ist zu empfehlen, sich vor Beauftragung eine Probefläche des zu errichtenden Sichtmauerwerkes erstellen zu lassen, da nicht jeder Handwerker die gleiche Arbeitsweise hat und dadurch unterschiedliche optische Ergebnisse, trotz identischer Materialien zu erwarten sind.

Als zumutbar sollten i.d. Regel gelten:

  • Risse bis 0,5 mm im einzelnen Verblendstein, wenn diese durch die Herstellung bedingt sind, b.z.w. wenn diese Steine nicht in hervorgehobenen Sichtbereichen verwendet wurden
  • Haarrisse bei Klinkersteinen, welche erst durch spätere Schmutzablagerungen oder auch durch eindringende Feuchtigkeit sichtbar werden, und sofern diese nicht durch das Fehlen einer bauartbedingt, erforderlichen Dehnungsfuge entstanden sind
  • leichte Kantenbeschädigungen, welche z.B. bei Kalksandsteinmauerwerk in Keller-oder Büroräumen auftreten, solange das Gesamtbild nicht übermäßig beeinträchtigt wird
  • kleinere Abplattungen bis 2 mm, welche erst nach der Abnahme entstanden sind, und nicht durch aussortieren einzelner Steine durch den Handwerker zu verhindern waren
  • Ausblühungen aus leicht löslichen Salzen über kleinere Flächen, welche  durch leichtes Abbürsten zu entfernen sind
  • geringe Farbunterschiede bei Kalksandstein- und Betonsteinverblendungen
  • Abweichungen bei Regelmaßen von Ziegeln (115mm x 240 mm), in der Breite um maximal 6mm, in der Länge um max. 10 mm, Abweichungen in der Sollbreite von maximal 2 mm bei Lagerfugen ( 12mm)  und Stoßfugen (10 mm), sofern diese kein sehr unregelmäßiges Fugenbild ergeben