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Wer Holz als Baustoff wählt, wird dies sicher tun, weil er seine Natürlichkeit schätzt. Gerade deshalb aber, sollte man mit Mängelanzeigen aufgrund von Unebenheiten, Rissen Ästen und Verwerfungen besonders vorsichtig umgehen.
Selbstverständlich sollte gerade bei Holz für die Mängelbeurteilung zunächst geklärt sein, ob dieses rein statischen Zwecken, wie z.B. bei Dachstühlen, oder auch optischen Ansprüchen, wie z.B. bei Fachwerk oder Giebelverkleidungen genügen soll.
Für Holzfenster sowie Holztüren gelten weit höhere Qualitätsansprüche als bei vor genannten Bauteilen, da man hier erwarten kann, dass sich der Feuchtigkeitsanteil nach der Montage nicht mehr wesentlich verringern wird. Deshalb müssen hier z.B. Rissbildungen in nur sehr geringen Umfang akzeptiert werden. Auch für Holz ist bei der Einschätzung, ob eventuell streitbare Mängel vorliegen, immer auch die Bedeutung des entsprechenden Bauteils mit einzubeziehen.
! Wichtig: Da Holz nach dem Einbau i.d. Regel weiter austrocknet und somit Veränderungen in seiner Struktur fast unvermeidlich sind, wird bei der Beurteilung, ob es sich bei Rissen und Verwerfungen um Mängel handelt, relativ großzügig vorgegangen.
Als zumutbar sollten i.d.R. gelten:
bei Holz-Güteklasse 3: Äste, bis zu einem Durchmesser von max. 2 ,5 cm, Harzgallen nach Ausbesserung, leichte Farbunterschiede bei bis zu 30 % der Oberfläche
kleinere Haarrisse bei Holzverkleidungen, sofern die Gesamtoptik nicht beeinträchtigt wird
Risse bei auf Biegung beanspruchten Balken auf bis zu 50 % der Breite, im Bereich der Balkenauflage bis zu 40 % der Breite, sofern die Statik nicht nachweislich beeinträchtigt wird
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