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Mängel Fensterglas und Fensterrahmen

Im privaten Eigenheimbau werden heutzutage nahezu ausschließlich Isolierverglasungen verbaut.

Bei den Fenstern kommt es vor allem darauf an, dass sie einwandfrei schließen, also nicht klemmen und dicht sind. Bauherren stellen jedoch gelegentlich auch optische Mängel fest; dazu gehören beispielsweise beschädigte Oberflächen an den Rahmen oder den Fensterflügeln. Bemängelt werden aber auch sichtbare Verkrampfungen (.?.) und Einschlüsse im Glas. 

Beschädigungen, welche beispielsweise im Randbereich der Scheibe durch fehlerhafte Montagearbeiten entstehen, können während der späteren Nutzung durchaus zu Glasbruch führen und sind daher als besonders kritisch einzustufen. Funktionsstörungen, wie schwer zu öffnende Fensterflügel, welche sich auch nach mehrfacher Nachjustierung nicht einwandfrei und ohne größeren Kraftaufwand öffnen lassen, finden ihre Ursache oft in falsch dimensionierten Rahmen und Beschlägen, was grundsätzlich gerügt werden sollte.

Für die Entscheidungsfindung, ob das Fensterglas zu beanstandende Mängel aufweist, sollte die Betrachtung aus etwa 1 Meter Abstand und bei leicht diffusem Tageslicht erfolgen.

Wichtig: Ein wichtiger Termin für Beanstandungen ist auch bei Fenstern der Zeitpunkt der Abnahme: Bei verspäteter Mängelanzeige bezüglich Beschädigungen oder auch Kratzern, ist dem Bauherren möglicher Weise unsachgemäße Nutzung, bzw. Reinigung zu unterstellen.

Als zumutbar sollten i.d. Regel gelten:

► Fensterglas

Für die Einschätzung wird nachfolgend zwischen dem Scheibenrandbereich (15 % der Fensterscheibenlänge- und Breite) und dem verbleibenden Hauptbereich der Glasscheibe unterschieden. Für letzteren werden strengere Beurteilungskriterien als für den Scheibenrandbereich zugrunde gelegt.

  • Kratzer im Scheibenrandbereich bis max. 30mm Einzellänge, Summe der Einzellängen max. 90mm
  • Einschlüsse und Blasen im Scheibenrandbereich, max. 4 Stck. bis 2mm Durchmesser, bei einer Glasfläche kleiner als 1m²
  • Einschlüsse und Blasen im Scheibenrandbereich, max. 1 Stck. bis 2mm Durchmesser, bei einer Glasfläche größer als 1m² –  pro Meter umlaufender Kantenlänge
  • Einschlüsse und Blasen im Scheibenhauptbereich, max. 2 Stck. bis 2mm Durchmesser, bei einer Glasfläche kleiner als 1m²
  • wie zuvor beschrieben, jedoch max. 3 Stck. bis 2mm Durchmesser, bei einer Glasfläche bis 2m²
  • wie zuvor beschrieben, jedoch max. 5 Stck. bis 2mm Durchmesser, bei einer Glasfläche über 2m² 
  • Kratzer im Scheibenhauptbereich bis zu einer Gesamtlänge bis max. 50 mm, max. Einzellänge jeweils 15mm
  • Im Scheibenzwischenraum weißlich, oder graue, oder durchsichtige Materialrückstände, max. 3 Stck. bis 3 mm Durchmesser,  bei einer Glasfläche kleiner als 1m²
  • wie zuvor beschrieben, jedoch max. 1 Stck. bis 3mm Durchmesser  – pro Meter umlaufender Kantenlänge, bei einer Glasfläche über 1m2
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Bei Kratzern wird zwischen Scheibenhaupt- und Scheibenrandbereich unterschieden Foto: pixabay.com
  • Im Holz vorhandene Risse bis 0,5mm Breite, bei einer Einzellänge bis 100mm
  • Bei Holzfenstern reliefartige Anordnung von Jahresringen, sofern diese die Gesamtoptik nicht dominieren
  • Sichtbare Befestigungsmittel wie Nägel und Klammern im Bereich der Glashalteleisten, sofern diese versenkt und verkittet wurden
  • Leimreste an Rahmenverbindungen bis 3mm Breite
  • Längs- und diagonal gerichtete Schleifspuren, sofern diese die Gesamtoptik nicht dominieren
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Unauffällig sichtbare Schleifspuren sind bei Holzfenstern durchaus üblich Foto: pixabay.com