Wenn eine fertig erbrachte Bauleistung wegen optischer oder technischer Unregelmäßigkeiten nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entspricht, wird diese insbesondere bei Neubauten vorschnell als mangelhaft eingestuft.
Schnell ist dann ein Gutachter oder Rechtsanwalt beauftragt, der Auftragnehmer wird verklagt und dessen Rechtsbeistand kommt zu einem völlig anderen Ergebnis.
Schließlich muss ein Gericht entscheiden, ob es sich tatsächlich um beklagenswerte Mängel oder aber nur um hinzunehmende Abweichungen von der Norm handelt. Die Folge ist dann oft ein gerichtlicher Vergleich, Kläger und Beklagte bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Im Ergebnis hat der Bauherr Geld, Zeit und Nerven investiert, um am Ende mittels eines vom Gericht beauftragten Gutachten festzustellen, dass seine „Mängel“ eigentlich gar keine sind.
Diese Rubrik kann dem Bauherren anhand von Baumängel-Beispielen bei der Entscheidung helfen, ob sich der Rechtsweg bei Unregelmäßigkeiten einer erbrachten Bauleistung lohnt, oder ob er diese besser tolerieren sollte.
Bei Bodenbelägen aller Art sind die Auslöser für Streitigkeiten meist unterschiedliche Strukturen und Farbgebungen, Unebenheiten, sowie optische Störungen des Erscheinungsbildes…
Bei den Fenstern kommt es vor allem darauf an, dass sie einwandfrei schließen, also nicht klemmen und dicht sind. Bauherren stellen jedoch gelegentlich auch optische Mängel fest…
Streitpunkt bei Anstrichen aller Art ist meist der Unterschied zwischen ursprünglich gewünschtem und nach Fertigstellung tatsächlich erreichtem Farbton…
Der Problemkreis Sichtmauerwerk, wo ausschließlich die optischen Gegebenheiten über das Vorliegen eines Mangels oder einer hinzunehmenden Abweichung entscheiden…
Beschichtungen an Hauswänden und Decken sollen beispielsweise den Sockelbereich eines Hauses gegen Spritzwasser, oder auch die Fassade gegen Schlagregen schützen…
Gerade bei der Bemängelung von Dachflächen, ist der Position der Fläche und des Mangels bei Inaugenscheinnahme eine besondere Bedeutung zuzumessen…
Holz als Baustoff wird gern wegen seiner Natürlichkeit geschätzt. Gerade deshalb aber sollte man mit Mängelanzeigen vorsichtig umgehen…
Dreh- und Angelpunkt bei der Beurteilung von Mängeln ist auch bei Sichtbetonflächen der Betrachtungsabstand, sowie die Augenfälligkeit der zu bemängelnden Fläche…
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