Start > Ratgeber > Baumängel erkennen > Baumängel Böden und Bodenbeläge
Bei Bodenbelägen aller Art sind die Auslöser für Streitigkeiten meist unterschiedliche Strukturen und Farbgebungen, Unebenheiten durch nicht fachgerechte und ungleichmäßige Verlegung, sowie optische Störungen des Erscheinungsbildes durch nachträglich ausgeführte Ausbesserungsarbeiten. Für die Einschätzung, ob es sich hier um einen wirklichen Mangel handelt, sollte bei Bodenbelägen immer eine normale Nutzungsbedingung angepeilt werden.
Das heißt dass es wenig ratsam ist, Unregelmäßigkeiten in Struktur und Farbe mit der Lupe in der Hand im Kriechgang zu suchen. Bei Wohnraumböden ist als normale Nutzungsbedingung wohl eine sitzende, oder auch stehende Position bei in Inaugenscheinnahme anzusehen, die Lichtverhältnisse sollten denen der üblichen entsprechen. Unebenheiten in der Oberfläche, welche keine Stolperkante darstellen, optisch kaum und nur durch Abtastung bemerkbar sind, gelten i.d. R. als zumutbar.
! Tipp: Gerade bei Bodenbelägen sollte aufgrund der nach Inbetriebnahme unterstellbaren, sowie der später tatsächlich erfolgten Abnutzung, die Beurteilung zum Zeitpunkt der Abnahme erfolgen.
Als zumutbar sollten i.d.R. gelten:
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