Selbst versierten Heimwerkern ist zu raten, die Fliesenarbeiten einem Fachmann zu überlassen. Nichts beeinträchtigt die Gesamtschau eines Raumes mehr als mangelhaft verlegte Fliesen. Montagen an Gasleitungen und Gasgeräten dürfen ohnehin nur von konzessionierten Handwerksbetrieben vorgenommen werden. Auch die Elektrik muss einem Fachmann überlassen bleiben, da in Nassräumen besondere Sicherheits-vorschriften gelten. – Wer also sowieso einen Großteil der Arbeiten vergeben muss, kann seinen Badumbau gleich in die Hände von Spezialisten legen.
Mieter sind am meisten eingeschränkt, wenn sie modernisieren wollen, denn sie müssen jede Veränderung beim Vermieter anmelden und sich genehmigen lassen.
Erscheinen Ihnen Fliesen, Einrichtungsstil oder Aufteilung des Badezimmers nicht mehr zeitgemäß, besteht gegenüber dem Vermieter kein Modernisierungsanspruch, vorausgesetzt natürlich, das grünliche Waschbecken oder die gescheckten Wandfliesen sind intakt.
Besitzer von Eigentumswohnungen sind innerhalb ihrer „Vier Wände“ zwar besser dran als Mieter, müssen jedoch Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum [z. B. Versorgungsleitungen] mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen, also ebenfalls eine Zustimmung einholen.
Nur Eigenheimbesitzer können loslegen wann und wie sie wollen – sollte man meinen.
Sie haben zwar freie Hand bei der Ausführung, sollten sich aber vor Beginn der Arbeiten einen zentimetergenauen Plan erstellen. Er umfasst mehr technische und modische Fragen als man auf den ersten Blick meint; hier nur eine grobe Auswahl:
Bei Licht besehen sind es gar nicht so viele Objekte, die man sich in ein modernes Bad wünscht: Waschtisch/Doppelwaschtisch, WC, Bidet, Badewanne, Dusche/Duschkabine, Handtuchwärmer, Kosmetikschrank, Schrank für Hand- und Badetücher.
Doch leider fällt die überwiegende Zahl der Bäder in Deutschland recht klein aus, denn die Planer haben ihnen in der Vergangenheit wenig Aufmerksamkeit gewidmet. So werden Badezimmer mit 12 m² Grundfläche schon als „weitläufig“ angesehen, weil die meisten eben kleiner sind. Wirklich großzügige Bäder finden sich also eher in Villen und Penthouses; „Otto Normalverbraucher“ kämpft beim Badumbau vor allem mit einem zu geringen Platzangebot.
Die Crux seiner Planung besteht darin, mit wenig Raum viel anzufangen. Für alle Berufstätigen ist es mit Abstand am einfachsten, sich einen Handwerksbetrieb als Generalübernehmer zu suchen. Wichtigste Voraussetzung: er hat nachweislich Erfahrung darin. In der Praxis sind es oft Fliesenleger oder Heizungs-/Sanitärfirmen, die einen kompletten Badumbau organisieren können. Solche Betriebe verfügen meist über so genannte Badstudios, einen „Showroom“ oder auch über eine „Fachausstellung Bad“. Hier können sich Besucher im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild vom künftigen Traumbad machen. Gut ausgestattete Studios bieten sogar eine virtuelle Version der geplanten Sanitäroase. Beim ersten Besuch holen sich die meisten Interessenten zunächst nur Anregungen und testen ihr Budget aus.
Seriöse Berater werden nicht verhehlen, dass es auch im „Badwesen“ verschiedene Güteklassen gibt: Einfach, Standard und Luxus. Eine Wannenarmatur beispielsweise ist im Baumarkt schon unter 100 € zu haben, kann aber gut und gern auch 2.000 € kosten. Schon aus diesem Grunde sollten Kunden und Berater ein vertrauensvolles Gespräch suchen: der Verkäufer möge keinen unnötigen Luxus verkaufen wollen und die Kunden sollten keinen Hehl aus ihrem Budget machen.
Die Krönung der bisherigen Planungen stellt ein verlässlicher Kostenvoranschlag dar. Dazu sind einige Voraussetzungen unabdingbar:
Die Kunden müssen ihre Vorstellungen also so genau wie möglich definieren; zu diesem Zeitpunkt sollten sie die notwendigen Informationen bereits eingeholt haben und sich über den Umfang der Ausstattung im Klaren sein.
Ansonsten ist allen Modernisierungswilligen zu wünschen, dass nicht ihre Projekte, sondern alsbald sie selbst baden gehen.
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie „Analytics“ zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | Das Cookie wird durch die DSGVO-Cookie-Zustimmung gesetzt, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie "Funktional" zu erfassen. |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | Das Cookie wird vom Plugin GDPR Cookie Consent gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Benutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie „Sonstiges“ zu speichern. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | Dieses Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt. Das Cookie wird verwendet, um die Zustimmung des Benutzers für die Cookies in der Kategorie „Leistung“ zu speichern. |
viewed_cookie_policy | 11 months | Das Cookie wird vom Plugin GDPR Cookie Consent gesetzt und wird verwendet, um zu speichern, ob der Benutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. |