Streit mit Nachbarn
Ärger mit den Nachbarn - wann der Vermieter kündigen kann
Wer einen Querulanten oder rücksichtslosen Störenfried zum Nachbarn hat, ist nicht zu beneiden. Laute Musik in der Ruhezeit, permanentes Türen knallen oder ständige Streitsucht können das Leben unter einem Dach unerträglich machen. Eine gesunde Menschenkenntnis vorausgesetzt, kann ein Vermieter durchaus die richtigen Entscheidungen treffen, wenn es um die Auswahl der Nachbarn geht. Eine freie Wohnung in einem überwiegend von Rentnern bewohntes Haus an des öfteren feiernde Studenten zu vermieten, wäre sicher nicht die cleverste Entscheidung. Jedoch ist die Auswahl wohl immer auch Glückssache.egen
In Ausnahmefällen kann der Vermieter auch ohne Abmahnung kündigen
Generell ist festzuhalten, dass bei grober Störung des Hausfriedens,einer daraus für alle Beteiligten unzumutbaren Situation, sowie einem dadurch grundlegend erschüttertem Vertragsverhältnis der Vermieter dem Mieter auch ohne vorherige Abmahnung kündigen kann. Sind die Vorwürfe seitens des Vermieters weniger schwerwiegend, muss er den Mieter vor einer Kündigung generell abgemahnt haben.
Eine Störung des Hausfriedens liegt beispielsweise vor wenn der Mieter:
zu Nacht- und Ruhezeiten Lärm verursacht
permanent mit den Türen knallt
andere Mieter belästigt oder generell für Ärger sorgt
das Treppenhaus beispielsweise durch Müll oder Gerümpel verschmutzt
- für Geruchsbelästigungen, etwa durch Haustiere verantwortlich ist
- andere Nachbarn tätlich angreift
s.g.Stromdiebstahl durch Anzapfen der Stromleitung eines Mitmieters
wiederholte Herbeiführung von Brandgefahr, beispielsweise durch anbrennende Speisen
Wie ein Gericht unlängst entschied
Ein Gericht entschied in einem aktuellen Fall, dass die fortgesetzten Vertragsverstöße sowie das wiederholte, massive Fehlverhalten der Mieterin das Vertrauensverhältnis zum Vermieter endgültig zerstört hatten. Eine Abmahnung reichte in diesem Fall nicht mehr aus. Besonders schwer wog, dass sich die Mieterin trotz erheblicher Belästigungen der Nachbarn und sogar eines Diebstahls weder einsichtig zeigte noch um Entschuldigung bemühte. Dieses Verhalten machte deutlich, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar war und rechtfertigte daher eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter wegen anhaltendem Nachbarschaftsstreit.